Rauchwarnmelder

Ab dem 01.01.2018 sind Rauchwarnmelder in allen Wohngebäuden in Bayern gesetzlich verpflichtend vorgeschrieben.

Sie müssen in folgenden Räumen angebracht werden:

  • Schlafzimmer
  • Kinderzimmer
  • Flur bzw. Treppenhaus


So wird sichergestellt, daß die schlafenden Bewohner bei einem Brand frühzeitig geweckt werden und das Gebäude noch sicher verlassen können.
Die Rauchmelder sollen in der Mitte des Raumes an der Decke angebracht werden. Bei Mietwohnungen ist der Vermieter für die Installation der Rauchmelder verantwortlich. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft (z.B. Batteriewechsel) kann dem Mieter übertragen werden.
Die Feuerwehr empfiehlt, beim Kauf auf das VdS-Prüfzeichen zu achten. Die Rauchmelder sollten mindestens ein Mal pro Jahr durch Drücken des Test-Knopfes überprüft werden. Nach Ablauf der vom Hersteller vorgegebenen Frist müssen die Rauchmelder gegen neue ausgetauscht werden.
Für beeinträchtigte Personen, z.B. Gehörlose, gibt es spezielle Rauchmelder, die zusätzlich durch Blinklicht oder Vibration warnen.
Eine Vernetzung aller vorhandenen Rauchmelder oder die Installation von Rauchmeldern in weiteren Räumen sind nicht vorgeschrieben, aber als freiwillige Leistung unter Umständen durchaus sinnvoll. Jedoch sollen in Badezimmern und in der Küche keine einfachen Rauchmelder angebracht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Feuerwehr oder unter https://www.rauchmelder-lebensretter.de/