Gerätewart

Der Gerätewart der Feuerwehr ist mit der sachgerechten Wartung, Instandsetzung sowie der Lagerung von Gerätschaften, die bei der Feuerwehr verwendet werden, betraut. Die einzige Ausnahme sind Atemschutzgeräte, für die der Atemschutzgerätewart verantwortlich ist. 

Christian Schuster

Verantwortungsbereiche des Gerätewarts:

  • Prüfung, Wartung und Pflege der Fahrzeuge, Geräte und Pumpen
  • Überwachung der Einsatzmittelreserve
  • Ordnung und Sauberkeit im Feuerwehrhaus
  • Reparatur kleinerer Fehler und Mängel
  • schadhafte Fahrzeuge, Geräte und Ausrüstung unverzüglich der Benutzung entziehen, dieses dokumentieren und weitermelden, ggf. ersetzen
  • Verwalten des Fahrzeug und Gerätebestands
  • Dokumentieren: Führen von Prüflisten, Prüfbüchern und Karteien
  • Überwachen des Verbrauchmaterials und der Prüftermine