Wissenswertes
Feuerwehr im Einsatz – Was soll Ihnen dieses Schild Sagen?
Falls Ihnen ein solches Fahrzeug im Straßenverkehr begegnet, würden wir Sie bitten den Feuerwehrkameraden freie Bahn zu schaffen oder Vorfahrt zu gewähren. Zwar sind sie rechtlich nicht dazu verpflichtet, da die Magnet-Dachaufsetzer im Straßenverkehr keine Bedeutung haben, die Feuerwehrleute werden es Ihnen aber danken. Vielleicht benötigen Sie selbst einmal die schnelle Hilfe der Freiwilligen Feuerwehr.
Blaulicht und Martinshorn – Wie verhalte ich mich?
Die meisten Autofahrer verhalten sich falsch, wenn Sie im Rückspiegel plötzlich Blaulichter sehen.
Die häufigste Fehlreaktion: das sofortige Abbremsen mitten auf der Fahrbahn. Damit riskieren Sie nicht nur einen Auffahrunfall mit anderen Fahrzeugen, sondern erreichen sogar meistens das Gegenteil vom Gewünschten: Sie behindern das Einsatzfahrzeug.
Ebenso falsch ist: Unüberlegt rechts ranfahren, womöglich in eine Seitenstraße. Denn woher wissen Sie, ob das Einsatzfahrzeug nicht genau hier abbiegen muss?
Besser ist folgender Grundsatz:
- Stellen Sie fest, woher das Sondersignal kommt
- Versuchen Sie vorauszusehen, wohin das Einsatzfahrzeug fährt
- Fahren Sie am besten rechts an den Fahrbahnrand und signalisieren Sie das mit gesetztem Blinker.
- Überlegen Sie dabei, ob ein schweres Feuerwehrfahrzeug die Straße immer noch passieren kann (Gegenverkehr beachten!).
Wenn Sie keine Möglichkeit haben rechts am Fahrbahnrand zu halten ist es bei freier Strasse oftmals sogar besser zu Beschleunigen. Denn meistens können Sie mit Ihrem PKW schneller Fahren als ein schweres Feuerwehrfahrzeug. Dadurch blockieren Sie nicht die Fahrt der Feuerwehr und haben einen Vorsprung um sich eine geeignete Stelle zu suchen um rechts am Fahrbahnrand zu halten.
Auf der Autobahn
Bei Stau auf der Autobahn gilt: Bilden Sie sofort eine Rettungsgasse! Auf zweispurigen Fahrbahnen in der Mitte, bei Autobahnen mit mehr Fahrspuren zwischen dem Überholstreifen (ganz links) und der daneben liegenden Fahrbahn. Nebenbei: Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Strafe von 20,00 Euro.
Warum wird nachts Sondersignal benötigt?
„Nachts will ich in Ruhe schlafen – da soll die Feuerwehr das Martinshorn auslassen!“ Wir können verstehen, dass es sie stört wenn sie nachts vom Sondersignal geweckt werden. Aber das Einschalten des Sondersignals ist keine freiwillige Angelegenheit. Der Fahrer des Feuerwehrfahzeugs darf darauf keine Rücksicht nehmen. Denn nur mit Sondersignal darf die Feuerwehr das Wegerecht im Straßenverkehr in Anspruch nehmen (§ 38, Straßenverkehrsordnung) und nur dann ist gewährleistet, dass die Feuerwehr schnellst möglich am Unglücksort eintrifft.
Es ist kein willkürliches Gesetz, um Bürger zu ärgern. Ganz im Gegenteil: Es soll vor allem sie als Verkehrsteilnehmer schützen. Die frühzeitige Erkennung des Feuerwehrfahrzeugs soll jedem die Möglichkeit geben, rechtzeitig und richtig zu reagieren – und so gefährliche Fahrmanöver oder gar Unfälle zu vermeiden. Das gilt bei Nacht ebenso wie Tag. Denn nachts rechnen Sie am wenigsten mit einem tonnenschweren Einsatzfahrzeug, das mit erhöhter Geschwindigkeit zu einem Unfall oder Brand unterwegs ist?
Verständnis
Vielleicht haben Sie etwas mehr Verständnis, wenn Sie mal über folgendes nachdenken: Sie können sich wieder bequem in Ihrem Bett umdrehen und weiterschlafen. Die Feuerwehrleute, die bis vor wenigen Minuten auch noch in ihren Betten lagen, haben dazu vielleicht in den nächsten Stunden keine Gelegenheit – und müssen am nächsten Morgen genauso zur Arbeit wie Sie.
Und: Wenn Sie einmal die Hilfe der Feuerwehr benötigen, sind Sie sicherlich für jede Sekunde dankbar. Und dann wäre es Ihnen auch ziemlich egal, ob jemand anderes durch die Feuerwehr geweckt wurde…
Rettungsgasse
Bitte bilden Sie bei beginnender Staubildung und stockendem Verkehr immer eine Rettungsgasse und seien Sie anderen Verkehrsteilnehmern ein Vorbild.
Der nachfolgende Verkehr wird durch Ihr richtiges Verhalten zum Mitmachen motiviert – erst wenn die Unfallstelle geräumt ist, geht es für alle weiter!
Die Feuerwehren, Rettungskräfte, Polizei und andere Hilfsorganisationen beklagen oftmals, dass sie im Einsatz auf der Autobahn stark behindert werden. Wertvolle Zeit, die für die Versorgung der Verletzten und die Räumung der Unfallstelle verloren geht. Man erlebt immer wieder, dass eine Rettungsgasse nach der Durchfahrt der ersten Rettungskräfte sofort wieder geschlossen wird. Bei der Durchfahrt von Feuerwehr und anderen Rettungskräften zählt jede Minute. Drei bis vier Minuten können bei der Durchfahrt einer bereits gebildeten Rettungsgasse gespart werden. Zeit, die über Leben und Tod entscheiden kann!
Wie verhalten Sie sich richtig?
- Rettungsgasse bereits bei beginnender Staubildung und stockendem Verkehr bilden. Steht der Verkehr, ist es manchmal nicht mehr möglich, zu rangieren.
- Die Rettungsgasse muss immer gebildet werden! Nicht nur bei einem Unfall.
- Die Rettungsgasse wird bei einer zweispurigen Autobahn in der Mitte gebildet, d.h. die Fahrzeuge links fahren an den äußeren linken Rand und die Fahrzeuge rechts an den Rand des rechten Fahrstreifens.
- Bei einer drei- oder sogar vierspurigen Autobahn wird die Rettungsgasse immer zwischen der äußeren linken und den danebenliegenden Fahrbahnen gebildet.
- Der Seitenstreifen darf für die Bildung einer ausreichend großen Rettungsgasse mit benutzt werden. Denken Sie immer daran, dass auch sehr große Einsatzfahrzeuge zur Bergung von verunfallten Autos oder Lastkraftwagen die Rettungsgasse durchfahren müssen.
- Bei Bildung der Rettungsgasse unbedingt darauf achten, dass das Fahrzeug gerade steht und die Durchfahrt der Einsatzfahrzeuge nicht behindert wird.
- Halten Sie eine Fahrzeuglänge Abstand zu ihrem Vordermann, um noch rangieren zu können.
- Schalten Sie den Verkehrsfunk und das Navigationsgerät ein und beachten Sei die Durchsagen!
- LKW sollten nur die äußere rechte Spur befahren und nicht überholen. Fahren sie auf der mittleren Spur, wird die Rettungsgasse zu eng.
- Die Rettungsgasse muss, bis sich der Stau aufgelöst hat, frei bleiben, da nicht alle Fahrzeuge der Hilfsdienste gleichzeitig durchfahren.
- Die Durchfahrt durch die Rettungsgasse, durch “Anhängen an ein Fahrzeug mit Sonderrechten”, ist verboten. Das Nichtbilden einer Rettungsgasse und die Durchfahrt können mit einem Bußgeld geahndet werden.